Aufnahmekriterien für Sextaner

Aufnahmemerkmale des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums (vgl. Erlass zur Änderung des Erlasses „Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und Aufnahmemerkmale“ (NBl. MBK. Schl.-H., S. 322) (hier: NBl. MSB. Schl.-H. 2015, S. 4).

Gemäß Schulkonferenzbeschluss vom 30. März 2010 (TOP 7), gelten am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium folgende Aufnahmemerkmale:

  1. Wohnsitz- und Zuständigkeitsbereich der Schule (auch Heiligenhafen und Fehmarn)

  2. Geschwisterkind

  3. Zeitbedarf für den Schulweg

  4. Losverfahren nach Prüfung, ob der zeitliche Bedarf für den

    Weg zum nächstgelegenen Gymnasium vergleichbar und damit zumutbar ist.

Es werden keine Plätze für „besondere Aufnahmegründe“ freigehalten.

Oldenburg, 18. März 2015 gez. Bg 

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Hier finden Sie die Aufnahmekriterien für die Sextaner als PDF-Dokument