Versetzungsordnung

Seit 21.06.2019 gilt eine neue Versetzungsordnung. Insgesamt sind die Vorgaben sehr komplex. Jedoch erfolgt grundsätzlich ein Aufsteigen bzw. eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe, wenn nicht mehr als ein Fach schlechter als ausreichend bzw. keins mit ungenügend benotet wurde und wenn der Schnitt innerhalb der Fachgruppe Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache mindestens 4,0 beträgt.

Die detaillierten Ausführungsbestimmungen lassen sich in der SAVOGym nachlesen (§7-10).